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Was ist eine „Vor-Ort Energieberatung“?
 

Sie werden „Vor-Ort“ in Ihrem Wohnhaus über die Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten. Hierzu werden alle wärmeabgebenden Bauteile des Hauses sowie Ihre Heizungs- und Anlagentechnik genau untersucht und analysiert.

Zusammengefaßt in einem ca. 40 Seiten, mit Grafiken ausgestatteten, Beratungsbericht unterbreiten wir Ihnen Vorschläge zur sinnvollen Sanierung Ihres Gebäudes.

Hierin erläutern wir Ihnen, wie die Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs umgesetzt werden können, belegen diese mit einer konkreten Kostenschätzung und führen anschließend eine Amortisationsrechnung durch.

Die Energieeinsparpotentiale bei unsanierten Wohnhäusern liegen meist zwischen 50 und 80 %, im Vergleich zum bisherigen Heizenergieverbrauch.


Die 3 Schritte der „Vor-Ort Energieberatung“

1. Wir führen eine visuelle Bestandsaufnahme des Wohnhauses durch. Zusätzlich können wir bei einem zweischaligen Mauerwerk (Klinker o.ä.) ohne Hohlraumdämmung, auf Wunsch, eine kostenlose Endoskopie zur Überprüfung der Dämmfähigkeit der Luftschicht durchführen lassen.

2. Wir erstellen in unserem Büro einen Zustandsbericht mit folgenden Inhalten:
· Eine Schwachstellenanalyse der Wärmeverluste für das Wohnhaus und die vorhandene Anlagentechnik
· Ermittlung aller Einsparpotentiale
· Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung des Energieverbrauchs
· Eine Kostenschätzung der Maßnahmen mit Amortisationsrechnung
· Berücksichtigung ökologischer Aspekte
· Überprüfung der Möglichkeit zum Einsatz regenerativer Energien
· Eine bundesweite Fördermittelsuche für Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen mit einer professionellen Fördermittel-Software (Sie verpassen keinen Cent!)

3. Beim abschließendem Termin, in unserem Büro, stellen wir Ihnen alle Ergebnisse des Abschlußberichts vor und erläutern diese.

Förderbedingungen „ BAFA Vor-Ort Energieberatung“

Die Antragsstellung bei der BAFA übernehmen wir für Sie.

Zuschußhöhe:

1 - 2 WE = 175 €

3 - X WE = 250 €

Voraussetzung für den Zuschuss :

1. Die Baugenehmigung für das Wohnhaus wurde vor dem 01.01.1989 erteilt!

2. Nutzung des Gebäudes überwiegend zu Wohnzwecken (d.h. zu mehr als 50 % der Fläche)

“ wird unabhängig von der Umsetzung einer zukünftigen Sanierung gewährt.
· Ihren Eigenanteil können Sie als Beratungskosten für Ihr Haus/ Wohnung beim Finanzamt geltend machen.
· Bei Objekten außerhalb Detmolds kommen Fahrtkosten von 0,75 €/km hinzu.

Folgende Unterlagen sollten zum „Vor-Ort“ Beratungstermin vorliegen:

· Baupläne (Grundrisse, Ansichten und Schnitte)
· Baubeschreibung (Aufbau der Wände, Decken und Fenster)
· Daten zur Heizungsanlage (Schornsteinfegerprotokolle, Bedienungsanleitungen etc.)
· Heiz- und Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 – 5 Jahre (Öl/ Gas/ Strom)
· Bei nachträglichen baulichen Veränderungen des Gebäudes (z.B. erneuerte Fenster, Heizung etc.) Nachtragsbaugenehmigungen und Handwerkerrechnungen
· Wohnflächenberechnung nach 2. Berechnungsverordnung 2004
· Alte Fotos des Gebäudes

Sollten die aufgeführten Unterlagen nicht mehr vorhanden sein (ausgenommen der Baupläne), können wir die Beratung natürlich trotzdem durchführen.

Zum Energieausweis /-pass
Durch die EU-Gebäuderichtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichtet sich Deutschland im Jahre 2008 den Energieausweis /-pass gesetzlich einzuführen.

Das heißt: beim Bau, Verkauf oder (Neu)-Vermietung muss dem Eigentümer bzw. potentiellen Käufer oder dem zukünftigen Mieter, vom Eigentümer ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Objekts vorgelegt werden.

Für Gebäude mit bis zur 4 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut wurden, wird der strengere bedarfsorientierte Energieausweis zur Pflicht. Bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten kann der Eigentümer dagegen zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis frei wählen.

Die Gültigkeit für den Energieausweis beträgt 10 Jahre!

Die Erstellung der Ausweise erfolgt durch „qualifizierte und/oder zugelassene Fachleute (z.B. selbständige Unternehmer, Angestellte von Behörden, privaten Stellen) in „unabhängiger Weise“. Form und Inhalt müssen national geregelt werden.


Wichtiger Hinweis zum Schluss!

Wir führen den Titel „staatlich zertifizierter Gebäudeenergieberater“ und sind als Sachverständige berechtigt, alle erforderlichen Nachweise für die Inanspruchnahme günstiger Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) zu führen.

Zinssatz „KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm“ 2,52 % eff. (Laufzeit 20 Jahre).
Bei Sanierung zum „Neubau-Niveau“ gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % auf die gesamte Darlehenssumme! (Stand 01/07)

Als Spezialisten im Bereich der energiesparenden Altbausanierung übernehmen wir für die Sanierung Ihres Wohnhauses gerne die Planung, Ausschreibung, Umsetzung oder die Bauleitung.