In diese Energieausweise fließen die Gebäudedämmung sowie die Qualität der Heizungsanlage ein. Aus diesen beiden Faktoren wird dann eine Klassifizierung vorgenommen, wahrscheinlich ist eine Einteilung in Effizienzklassen wie es sie seit einigen Jahren bei Kühlschränken gibt: Gebäude mit einer Effizienzklasse A würden demnach beispielsweise unter 80 kWh (ca. 8 Liter Öl) pro Quadratmeter verbrauchen; Altbauten der Klasse I über 400 kWh.
Nicht nur Wohn- sondern auch Gewerbeimmobilien benötigen einen Ausweis. In öffentlichen Gebäuden mit über 1.000 Quadratmetern Gesamtnutzfläche, die von vielen Menschen aufgesucht werden, muss die Energiebilanz an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.
Ziel der Zertifikate soll es sein, Mieter, Vermieter und Investoren für die "zweite Miete" (Warmmiete) zu sensibilisieren. Dieses Bestreben ist im Zusammenhang mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV) zu sehen, die seit Februar 2002 in Kraft ist sowie mit dem internationalen Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz, in dem sich die Bundesregierung zur Reduzierung der CO2-Ausstoßes verpflichtet.
In Zukunft wird die Effizienzklasse des Gebäudes ebenso selbstverständlich in den Immobilienanzeigen stehen wie der Fakt, ob das Haus eine Terrasse und einen Balkon hat.
Die Kosten für die Erstellung des Energieausweis sind nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Die Ausweise müssen ab Januar 2006 bei jedem Eigentümer- oder Mieterwechsel den potenziellen Käufern beziehungsweise Mietern vorgelegt werden. Der Ausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein. Vermutlich werden die Ausweise als Kopie an die Mietverträge geheftet.Zudem haben ab diesem Zeitpunkt Mieter ein Recht, bei ihrem Vermieter den Energieausweis einzusehen.
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses ist der Verkäufer dann verpflichtet, die Untersuchung anfertigen zu lassen. Etwas komplizierter könnte es bei Eigentumswohnungen sein: Da die Ausweise immer nur für komplette Gebäude, nicht aber für einzelne Wohnungen gemacht werden, muss die Eigentümergemeinschaft über die Ausstellung des Ausweises entscheiden.
|